Условия
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen HIKSGROUP EOOD, UIC 205089275, nachfolgend "DRENT" genannt, und Mietern, die auf Grundlage eines Mietvertrags für ein Auto oder andere von DRENT angebotene Gegenstände entstehen.
2. Die Korrespondenz mit DRENT erfolgt unter der Adresse: Sofia, PLZ 1528, Blvd./Str. BRUSSELS BLVD Nr. 11, Telefon +359-896-177-011; E-Mail-Adresse: [email protected] oder auf jedem anderen auf der DRENT-Website angegebenen Weg: https://drent.bg/.
3. Wo immer in diesen Bedingungen die folgenden Wörter und Ausdrücke mit Großbuchstaben beginnen, sei es im Singular oder Plural, haben sie die in diesem Absatz festgelegte Bedeutung:
A) "Allgemeine Geschäftsbedingungen" – diese Bedingungen für den Abschluss von Mietverträgen für Fahrzeuge (Autos) oder andere von DRENT angebotene Gegenstände.
B) "Individueller Vertrag" bezeichnet einen Vertrag über die Vermietung eines Fahrzeugs, der zwischen DRENT und dem Mieter abgeschlossen wird. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil jedes individuellen Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem individuellen Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der individuelle Vertrag Vorrang.
C) "Mieter" – eine Person, die ein Fahrzeug oder andere von DRENT angebotene Gegenstände nutzen und/oder anfordern und/oder einen Mietvertrag abschließen möchte.
D) "Fahrer" – eine Person, die das gemietete Fahrzeug fährt. Ist der Fahrer eine andere Person als der Mieter, werden die entsprechenden Angaben im individuellen Mietvertrag festgehalten. Im Vertrag kann nur ein zusätzlicher Fahrer eingetragen werden. Alle Verpflichtungen des Mieters aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem individuellen Vertrag gelten auch für den Fahrer.
E) "Internationaler Führerschein" – ein Führerschein, der das Recht zum Führen eines Fahrzeugs bestätigt, der aufgrund internationaler Verträge für die Republik Bulgarien in Kraft getreten ist und den Mieter berechtigt, das Fahrzeug im Land und in dem jeweiligen Land zu führen, in dem die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs gemäß den Bedingungen gestattet ist.
F) "Fahrzeugklassen" – Kategorisierung einzelner Fahrzeuge nach technischen Merkmalen, Klasse und Standards. Die einzelnen Fahrzeugklassen sind Economy, Mittelklasse, Groß, Kombi, Premium, Minivan, Luxus, Spezial und SUV. Die Zuordnung der einzelnen Marken und Modelle zu den jeweiligen Klassen ist auf der DRENT-Website oder Partnerplattform aufgeführt.
G) "Fahrzeug ähnlicher Klasse" bezeichnet ein Fahrzeug derselben Klasse, gleicher oder ähnlicher Größe, mit gleicher Anzahl von Türen und Sitzen.
H) "Mietpreis" bezeichnet den Preis für die Miete des jeweiligen Fahrzeugs für einen Zeitraum von 24 Stunden, der in der DRENT-Preisliste, auf der DRENT-Website oder im Mietvertrag angegeben ist.
I) "Vollkaskogebühr" bezeichnet den Wert, der je nach Fahrzeugklasse in der DRENT-Preisliste festgelegt ist und durch dessen Zahlung der Mieter von den zusätzlichen in diesen Bedingungen vorgesehenen Leistungen profitiert.
J) Preisliste bezeichnet eine Liste der von DRENT angebotenen Zusatzleistungen/Extras mit Angabe der Preise/Gebühren.
4. Der Mieter muss DRENT folgende Unterlagen vorlegen:
Einen gültigen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugkategorie, der mindestens einen Monat über das Mietende hinaus gültig ist;
Eine funktionierende Kreditkarte mit geprägter Nummer, die mindestens ein Jahr nach Mietende gültig ist und über ein verfügbares (nicht genutztes) Limit in Höhe der Kaution verfügt;
Eine aktuelle Wohnadresse;
Fahrer mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes müssen einen internationalen Führerschein vorlegen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) mit einer Mindestgültigkeit von mindestens einem Monat nach Ende der Mietdauer vorzulegen.
6. Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs ohne Aufpreis beträgt 25 Jahre für Economy-, Mittelklasse-, Groß-, Kombi- und Minivan-Fahrzeuge und 30 Jahre für Luxus-, Premium-, Spezial- und SUV-Fahrzeuge.
7. Mieter im Alter zwischen 18 und 25 Jahren oder mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis zahlen zusätzlich:
(a) eine Jungfahrergebühr von 10,00 EUR pro Miettag;
(b) eine Vollkaskogebühr, die je nach Fahrzeugtyp festgelegt wird;
(c) eine dreifache Kaution, die je nach Fahrzeugtyp festgelegt wird.
8. Der Mieter muss mindestens 6 Monate Fahrpraxis für Economy-, Mittelklasse-, Groß-, Kombi- und Minivan-Klassen und 5 Jahre für Luxus-, Premium-, Spezial- und SUV-Klassen nachweisen.
9. DRENT behält sich das Recht vor, die Reservierung oder die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn eines der vom Mieter eingereichten Dokumente nicht den Anforderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht oder beschädigt/ungültig ist.
10. Der Mieter kann ein Fahrzeug über eine Online-Plattform auf der DRENT-Website, über eine Online-Plattform für Mietwagenservices, auf der DRENT seine Dienste anbietet (Partner), telefonisch oder im Büro des Unternehmens buchen. Bei einer Online-Reservierung gilt diese als bestätigt, sobald eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung eingeht oder die Bedingungen für eine Bestätigung gemäß den Richtlinien der jeweiligen Plattform erfüllt sind.
11. Bei einer Buchung im DRENT-Büro oder bei Übernahme des Fahrzeugs im Rahmen einer Online-Buchung schließt der Mieter einen individuellen Mietvertrag ab, in dem die Mietbedingungen – Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Mietdauer, Mietpreis, Zustand des Fahrzeugs und weitere Punkte – festgelegt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des individuellen Vertrags.
12. Eine bestätigte und bezahlte Reservierung kann bis zu 48 Stunden vor dem gewünschten Abholtermin kostenlos geändert oder storniert werden. Bei einer Reservierung über die Online-Plattform der DRENT-Website wird die Reservierungsgebühr dem Mieter innerhalb von 20 Werktagen zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen der 48. und 24. Stunde vor dem gewünschten Abholtermin für eine über die Online-Plattform der DRENT-Website getätigte Reservierung wird die vorausbezahlte Gebühr in das Wallet des Mieters auf der Website zurückerstattet und kann zeitlich unbegrenzt für eine Folgereservierung verwendet werden. Für den Zeitraum, in dem sich der Betrag im Wallet des Mieters befindet, wird von DRENT weder Zinsen noch eine andere Entschädigung gezahlt.
13. Erfolgt die Buchung über eine andere Online-Plattform für Mietwagenservices, auf der DRENT seine Dienste anbietet, erfolgt die Stornierung bzw. Rückerstattung der Reservierungsgebühr gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Richtlinien der jeweiligen Plattform und nicht durch DRENT.
14. Bei einer Stornierung oder Ablehnung einer Reservierung durch den Mieter außerhalb der oben genannten Fristen ist die Reservierungsgebühr nicht erstattungsfähig.
15. DRENT behält sich das Recht vor, eine bestätigte Reservierung abzulehnen, wenn das gewünschte Fahrzeug oder ein ähnliches nicht bereitgestellt werden kann. In diesem Fall wird der vom Mieter gezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. DRENT schuldet dem Mieter in diesem Fall keine weitere Entschädigung.
16. Abgesehen von den in diesen Bedingungen vorgesehenen Fällen behält sich DRENT das Recht vor, die Bereitstellung eines Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Mieter sich unangemessen und/oder unzureichend verhält oder berechtigte Gründe bestehen, anzunehmen, dass der Mieter den Vertrag nicht erfüllen kann. In diesem Fall wird die Reservierungsgebühr an den Mieter zurückerstattet, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.
17. Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Das Fahrzeug kann nur mit vorheriger Zustimmung von DRENT für einen kürzeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden; in diesem Fall schuldet der Mieter eine Mietgebühr in Höhe des Preises für den Mindestzeitraum. Dasselbe gilt, wenn eine Verlängerung der Mietdauer um nur wenige Stunden beantragt wird.
18. Eine Verlängerung der Mietdauer kann über die Online-Plattform der Unternehmenswebsite oder im DRENT-Büro spätestens einen Tag vor Ablauf der Mietdauer laut individuellem Vertrag beantragt werden. Die Verlängerung kann durch einen Vermerk im individuellen Vertrag, durch Unterzeichnung eines Nachtrags oder durch Abschluss eines neuen Vertrags erfolgen. Der Preis für die neue Mietdauer richtet sich nach dem Verlängerungszeitraum gemäß der aktuellen Preisliste am Tag der Zahlung; es muss eine Vollkaskogebühr berechnet werden.
19. Wenn die Verlängerung der Mietdauer die Nutzung des Fahrzeugs in einem anderen Land umfasst, wird eine Gebühr von 20,00 EUR für die Verlängerung der Fahrberechtigung im Ausland um bis zu 7 Tage erhoben. Bei einer Verlängerung um mehr als 7 Tage zahlt der Mieter alle Gebühren und Kosten für die Neuausstellung der Fahrberechtigung im Ausland sowie eine neue einmalige Durchfahrtsgebühr gemäß der Preisliste.
20. Stimmt DRENT der Verlängerung der Mietdauer zu, zahlt der Mieter den neuen Mietpreis und alle zusätzlichen Gebühren am selben Tag. Die Kaution kann nicht zur Deckung des Mietpreises für den verlängerten Zeitraum verwendet werden, da die Kaution während der gesamten Mietdauer in voller Höhe hinterlegt sein muss. Nach Zahlungseingang werden die erforderlichen Unterlagen im jeweiligen Büro hinterlegt. Der Mieter ist verpflichtet, das Büro aufzusuchen und die Unterlagen abzuholen/zu unterschreiben. DRENT haftet nicht für Folgen, wenn der Mieter die neuen Unterlagen nicht abholt.
21. DRENT behält sich das Recht vor, die Verlängerung der Mietdauer abzulehnen; in diesem Fall muss der Mieter das Fahrzeug gemäß Vertrag und Bedingungen zurückgeben.
22. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem technischen Zustand zusammen mit der gesetzlich vorgeschriebenen oder vom Mieter zusätzlich bezahlten Ausstattung übergeben. Der Zustand des Fahrzeugs und der jeweiligen Ausstattung wird im Einzelmietvertrag bei der Übernahme im Beisein des Mieters festgestellt und beschrieben. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Mieter auch damit einverstanden, dass etwaige bei der Übernahme vorhandene Schäden in seinem Beisein vermerkt werden.
23. Die DRENT-Büros an den Flughäfen Sofia, Varna und Burgas sind rund um die Uhr geöffnet. Fahrzeuge können dort jederzeit ohne zusätzliche Gebühr abgeholt oder zurückgegeben werden, sofern das Fahrzeug an das gleiche Büro zurückgegeben wird, von dem es abgeholt wurde.
24. Die Öffnungszeiten der übrigen DRENT-Büros sind auf der Website des Unternehmens und vor Ort in den jeweiligen Büros angegeben. Fahrzeuge können innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten dieser Büros abgeholt oder zurückgegeben werden. Wünscht der Mieter die Abholung oder Rückgabe außerhalb der Bürozeiten, wird eine zusätzliche Gebühr von 20,00 EUR erhoben.
25. DRENT verfügt über keine Büros außerhalb des Landes und nutzt keine Büros anderer Unternehmen mit ähnlichen Dienstleistungen.
26. DRENT behält sich das Recht vor, ein anderes Fahrzeug (Marke und Modell) als das ursprünglich reservierte, jedoch derselben Klasse, bereitzustellen. Ist das reservierte Fahrzeug bei Abholung nicht verfügbar und steht kein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung, kann DRENT dem Mieter ein Fahrzeug einer höheren Klasse anbieten. Ist der Mieter mit dem Ersatz gemäß den vorstehenden Sätzen nicht einverstanden, ohne für die Differenz in der Klasse einen Aufpreis zu zahlen, wird der vorausbezahlte Betrag nicht erstattet.
27. Wurde die Vollkaskogebühr zusammen mit der Fahrzeugmiete bezahlt, kann DRENT im Falle eines Schadens aufgrund eines technischen Defekts oder Verschleißes eines relevanten Fahrzeugteils ein Ersatzfahrzeug bereitstellen. Der Austausch erfolgt im nächstgelegenen Unternehmensbüro. Kann das Fahrzeug nicht eigenständig bewegt werden, erfolgt der Austausch am Standort des defekten Fahrzeugs und die Kosten trägt DRENT. Ist der Schaden auf Handlungen oder Unterlassungen des Mieters zurückzuführen, trägt der Mieter alle Kosten für Austausch und Reparatur.
28. Die gezahlte Reservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig und das betreffende Fahrzeug wird aus der Reservierung entlassen:
A) wenn der Mieter nicht innerhalb einer Stunde nach der gewünschten Abholzeit am angegebenen Abholort erscheint, ohne DRENT vorher zu informieren oder ohne die Flugnummer anzugeben, mit der er/sie ankommt;
B) wenn der Mieter die Buchung nicht innerhalb der entsprechenden Fristen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen storniert hat;
C) wenn der Mieter eines der gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlichen Dokumente nicht vorlegt oder eines davon beschädigt oder ungültig ist;
D) wenn der Mieter die Zahlung des Mietpreises und/oder der Kaution für das Fahrzeug und/oder für zusätzliche, bei Vertragsunterzeichnung oder innerhalb der entsprechenden Frist angeforderte Leistungen verweigert;
E) wenn der Mieter keine gültige Kreditkarte auf seinen Namen mit ausreichend verfügbarem (nicht genutztem) Kreditlimit zur Zahlung des Mietpreises und/oder der Kaution besitzt;
F) in anderen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen.
29. Gibt der Mieter das Fahrzeug auf eigenen Wunsch vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer zurück, erstattet DRENT den Betrag für die verbleibende Mietdauer nicht.
30. Werden dem Mieter Tickets und/oder Zugangskarten für Flughafenparkplätze zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur zum Verlassen des Parkplatzes bei der Abholung des Fahrzeugs verwendet werden. Ein längerer Aufenthalt auf den Parkplätzen als für das Verlassen des Fahrzeugs erforderlich ist, ist untersagt. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach und muss DRENT Gebühren oder Kosten für die Nutzung der Parkplätze über die zulässige Zeit hinaus zahlen, hat der Mieter DRENT den vollen gezahlten Betrag zu erstatten.
31. Das Fahrzeug muss an das gleiche DRENT-Büro zurückgegeben werden, von dem es abgeholt wurde. Eine Rückgabe in einem anderen Büro ist nur auf Antrag des Mieters, spätestens 24 Stunden vor dem endgültigen Rückgabedatum, nach Genehmigung durch DRENT und gegen Zahlung einer zusätzlichen Einwegmietgebühr gemäß der Zielpreisliste möglich. DRENT behält sich das Recht vor, die Rückgabe des Fahrzeugs in einem anderen Büro als dem Abholbüro abzulehnen.
32. Wird das Fahrzeug auf einem Parkplatz zurückgegeben, darf es nur auf den für DRENT vorgesehenen oder vom zuständigen DRENT-Mitarbeiter zugewiesenen Plätzen abgestellt werden.
33. Der Mieter muss das Fahrzeug im gleichen Zustand und mit derselben Ausstattung zurückgeben, in dem/der es übergeben wurde. Werden Abweichungen festgestellt, hat der Mieter DRENT für alle am Fahrzeug verursachten Schäden zu entschädigen. Die Weigerung des Mieters, bei Rückgabe des Fahrzeugs einen Bericht über die Feststellung der Abweichungen zu unterzeichnen, wird durch die Unterschrift eines Zeugen bestätigt. In diesem Fall sind die Feststellungen im Bericht für den Mieter bindend. Gleiches gilt, wenn der Mieter bei der Rückgabe nicht anwesend ist oder die Anwesenheit verweigert, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
34. Der Mieter muss das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgeben, mit der er es übernommen hat. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, zahlt der Mieter eine Servicegebühr von 20,00 EUR und den fehlenden Kraftstoff zu einem Preis von 1,50 EUR pro Liter. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben, erstattet DRENT keine Beträge für den Überschuss.
35. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nur an einen legitimierten DRENT-Mitarbeiter zu übergeben, andernfalls haftet er/sie in voller Höhe für die Versicherungssumme des Fahrzeugs.
36. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Eigentümers zu nutzen; er darf nur in fahrtüchtigem Zustand fahren und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen stehen, die seine Fahrtüchtigkeit oder die Erfüllung seiner Pflichten nach bulgarischem Recht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken oder ausschließen. Er hat alle geltenden Verkehrsregeln der Republik Bulgarien oder anderer Länder, in denen das Mietfahrzeug genutzt wird, einzuhalten.
37. Das Mietfahrzeug darf auf dem Gebiet der Republik Bulgarien genutzt werden; für die Nutzung in anderen Ländern ist die vorherige Zustimmung von DRENT und die Zahlung der entsprechenden Gebühren gemäß diesen Bedingungen erforderlich.
38. Das Fahrzeug darf das Land nur nach vorheriger Anfrage des Mieters und Genehmigung durch DRENT sowie unter folgenden Bedingungen verlassen:
A) Die Mindestmietdauer für Auslandsreisen beträgt 7 Tage;
B) Mindestens 3 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs müssen Informationen zu den zu besuchenden Ländern bereitgestellt und eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden;
C) Zahlung einer einmaligen Gebühr zwischen 50,00 EUR und 100,00 EUR für ein Land (je nach Fahrzeugklasse), für jedes weitere Land fallen zusätzlich 20,00 EUR an;
D) Hinterlegung einer dreifachen Kaution per Kreditkarte, abhängig von der Fahrzeugklasse;
E) Obligatorische Zahlung der Vollkaskogebühr.
39. Bei jedem Versuch, das Land ohne ausdrückliche Genehmigung von DRENT zu verlassen, haftet der Mieter für eine Vertragsstrafe in Höhe der Kaution; DRENT behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung gilt der für den verbleibenden Mietzeitraum gezahlte Betrag ebenfalls als pauschalierter Schadensersatz für den unrechtmäßigen Ausreiseversuch und wird nicht zurückerstattet.
40. Bei Fahrten außerhalb Bulgariens ist die Nutzung von Fahrzeugfunktionen und -systemen, die eine Verbindung zum Internet über das Mobilfunknetz erfordern, untersagt, sofern das Mietfahrzeug solche Funktionen besitzt oder ein zusätzliches 4G-Wi-Fi-Gerät gemietet wurde. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Mieter DRENT alle zusätzlichen Kosten für mobile Kommunikationsdienste zu erstatten, die vom jeweiligen Mobilfunkanbieter berechnet werden.
41. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug im Falle eines Unfalls oder Schadens im Ausland, auch wenn die Vollkaskogebühr bezahlt wurde.
42. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und im Büro, in dem es übernommen wurde, oder in einem anderen Büro gemäß diesen Bedingungen zurückzugeben.
43. Bei einer Verzögerung der Rückgabe des Fahrzeugs von bis zu 1 Stunde schuldet der Mieter eine Tagesmiete.
44. Bei einer Verzögerung der Rückgabe des Fahrzeugs von mehr als 1 Stunde zahlt der Mieter eine Mietgebühr in Höhe der im Einzelmietvertrag vereinbarten Tagesmiete zuzüglich 20 %. Dauert die Verzögerung mehr als einen Tag (24 Stunden), ist der Preis aus dem vorherigen Satz für jeden angefangenen 24-Stunden-Zeitraum bis zur Rückgabe des Fahrzeugs fällig und die Kaution wird als Vertragsstrafe einbehalten.
45. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 72 Stunden zurückgegeben, meldet DRENT das Fahrzeug bei den zuständigen Behörden zur Fahndung. In diesem Fall schuldet der Mieter zusätzlich zu den oben genannten Beträgen eine Gebühr von 100,00 EUR.
46. Der Mieter ist verpflichtet, die hierin, im Einzelmietvertrag oder in der Preisliste vorgesehenen Beträge (Miete, Gebühren, Strafen usw.) bei Eintritt des jeweiligen Grundes zu zahlen.
47. Die Preisliste ist auf der Website von DRENT und an gut sichtbarer Stelle in den Büros des Unternehmens veröffentlicht. Mit der Bestätigung/Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Unterzeichnung des Einzelmietvertrags bestätigt der Mieter, dass er/sie mit der Preisliste vertraut ist.
48. Alle Beträge werden am Tag der Entstehung der jeweiligen Verpflichtung fällig, sofern nicht anders vereinbart oder in diesen Bedingungen vorgesehen. Im Falle des Verzugs sind die hierin vorgesehenen Vertragsstrafen und/oder Schadensersatzansprüche gemäß bulgarischem Recht fällig, ohne dass eine Mahnung an den Mieter erforderlich ist.
49. Bei der Buchung eines Fahrzeugs über eine Online-Plattform auf der DRENT-Website oder über eine Online-Plattform für Mietwagenservices, auf der DRENT seine Dienste anbietet, zahlt der Mieter eine Reservierungsgebühr in der auf der jeweiligen Plattform angegebenen Höhe.
50. Bei Übernahme des Fahrzeugs zahlt der Mieter die Miete für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer, eine Kaution und weitere Beträge für zusätzliche, vom Mieter gewünschte und nicht in der Miete enthaltene Leistungen. Wurde eine Reservierungsgebühr gezahlt, wird diese vom Mietpreis abgezogen.
51. Der Mietpreis beinhaltet unbegrenzte Kilometer pro Tag, die gesetzliche Haftpflichtversicherung, die lokale Kfz-Steuer und die Vignette. Der Mietpreis beinhaltet nicht Kraftstoff und andere im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallende Beträge, einschließlich Bußgelder und Strafen.
52. Die Zahlung der fälligen Beträge kann per Kreditkarte oder Banküberweisung erfolgen. Alle DRENT-Büros verfügen über POS-Terminals für bargeldlose Zahlungen. Eine Zahlung in bar oder mit Debitkarte ist nur mit Zustimmung von DRENT und sofern dies von den Online-Buchungsplattformen zugelassen ist, möglich. Barzahlungen sind ebenfalls unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.
53. Eine Online-Buchung kann per Kredit-/Debitkarte (Visa/MasterCard), PayPal oder Banküberweisung bezahlt werden.
54. Möchte der Mieter auf ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse als der gebuchten wechseln, wird die Differenz nicht erstattet.
55. Die Kaution ist per Kreditkarte (Visa oder MasterCard) mit REFERENZNUMMER zu zahlen, die auf den Namen des MIETERS ausgestellt und mindestens EIN JAHR ab dem letzten Vertragsdatum (Fahrzeugrückgabe) gültig ist! Sie dient als Garantie für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Höhe der Kaution hängt von der gewählten Fahrzeugklasse ab und liegt zwischen 200,00 EUR und 2.000,00 EUR. Wenn der Mieter die „Vollkasko“-Leistung nicht nutzen möchte, wird die Kaution verdreifacht.
56. Bei Verlust von Schlüsseln, Dokumenten, fehlenden Teilen usw. aus Verschulden des Mieters wird der entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten oder alle Kosten für deren Wiederbeschaffung sind zu zahlen, falls diese den Wert der Kaution übersteigen.
57. Die Kaution wird nach vollständiger Überprüfung des Zustands des zurückgegebenen Fahrzeugs und bei nicht festgestellten Verstößen innerhalb von 20 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs freigegeben (entsperrt). Im Falle eines Verlusts oder wenn der Mieter die Autorisierungsquittung nicht vorlegt, ist DRENT verpflichtet, bei der Bank einen Antrag auf Freigabe des Betrags zu stellen, wofür der Mieter eine Gebühr von 10,00 EUR zahlt. Die Freigabe erfolgt gemäß den Bedingungen der jeweiligen Bank, wobei die Bearbeitungs- und Freigabedauer mindestens 30 Werktage beträgt.
58. Kautionen in bar oder per Debitkarte sind nur bei Zahlung der zusätzlichen Vollkasko-Gebühr durch den Mieter zulässig. DRENT behält sich das Recht vor, die Zahlung einer Kaution in bar oder per Debitkarte abzulehnen und das Fahrzeug nicht bereitzustellen; dies gilt nicht als Vertragsverletzung.
59. Die Kaution ist bei Rückgabe des Fahrzeugs und sofern der Mieter keine weiteren Beträge schuldet, unabhängig vom Grund, der durch die Kaution abgedeckt werden soll, erstattungsfähig.
60. Mit der Unterzeichnung/Bestätigung dieser Bedingungen erteilt der Mieter unwiderruflich und bedingungslos seine Zustimmung:
A) dass die Kaution zur Deckung der vom Mieter gemäß diesen Bedingungen und dem Einzelmietvertrag geschuldeten Beträge verwendet wird. Die Kaution oder ein entsprechender Teil davon wird an dem Tag einbehalten, an dem der jeweilige Betrag fällig wird. Reicht die Kaution nicht zur Deckung aller fälligen Beträge aus, stimmt der Mieter unwiderruflich zu, dass DRENT Beträge von der angegebenen Kreditkarte abbucht.
B) DRENT Beträge (einschließlich Lastschrift) von der Debit-/Kreditkarte abbuchen darf, um alle während der Mietdauer entstandenen Verpflichtungen zu decken, auch wenn deren Fälligkeit nach Beendigung des Mietvertrags eintritt (Bußgelder, Strafzettel usw.).
61. Die Zahlung dieser zusätzlichen Gebühr gewährt dem Mieter folgende Rechte:
A) Rückerstattung der Kaution im Falle von Schäden oder Diebstahl;
B) ein Ersatzfahrzeug im Falle von Schäden, Brand oder Diebstahl, das an eine vom Mieter angegebene Adresse geliefert wird;
C) kostenlose Pannenhilfe im Falle von Schäden oder Brand innerhalb des Landes;
D) 24-Stunden-Service und Unterstützung durch das DRENT-Callcenter;
E) Befreiung von der Zahlung der Verwaltungsgebühr im Falle eines Unfalls oder Verkehrsunfalls.
62. Der Mieter kann die oben genannten Rechte unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
A) Im Falle eines Unfalls oder Verkehrsunfalls legt der Mieter DRENT innerhalb eines Werktages nach dem Ereignis einen Bericht der Polizeibehörden vor;
B) Im Falle von Diebstahl/Brand oder Totalschaden muss der Mieter DRENT alle erforderlichen Unterlagen von der Verkehrspolizei vorlegen und die Fahrzeugdokumente dürfen sich nicht im Fahrzeuginneren befinden;
C) Der Mieter hält die Verkehrsregeln der Republik Bulgarien und des Landes ein, in dem er das Fahrzeug nutzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Fahren ohne Alkohol, Drogen, die Einhaltung der Straßenverhältnisse und das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen;
D) Der Mieter darf das Fahrzeug keiner anderen Person als den im Einzelmietvertrag genannten Personen überlassen.
63. Die Vollkasko-Leistung entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, DRENT für folgende Schäden zu entschädigen:
A) Schäden am Fahrzeuginnenraum (Polsterung, Armaturenbrett, Sitze, Dachhimmel usw.), sowie Schäden an Rädern, Felgen, Reifen und Fenstern;
B) verlorene Dokumente, Schlüssel, Kennzeichen;
C) fehlende Teile im Fahrzeug wie CD-Player, Zigarettenanzünder, Felgen, GPS-Navigationsgerät, 4G-Wi-Fi-Internetgerät, Scheinwerfer, Antenne usw.;
D) Vandalismus aufgrund von im Fahrzeug vergessenen oder zurückgelassenen Gegenständen des Mieters;
E) leere Batterie und weicher oder platter Reifen;
F) wenn der Schaden, unabhängig vom Ausmaß, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist.
64. DRENT stellt kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, wenn der Mieter die Vollkasko-Leistung nicht bezahlt hat.
65. DRENT haftet nicht für die Bereitstellung falscher Informationen durch die Betreiber der Mietwagenplattformen, über die DRENT seine Dienste anbietet.
66. DRENT haftet nicht für das (Nicht-)Handeln von Kreditinstituten beim (Ent-)Sperren fälliger Beträge, was dazu führen kann oder geführt hat, dass der gesperrte Betrag und/oder die Kreditkarte nicht genutzt werden kann, unabhängig von der Dauer der Verzögerung.
67. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug bestimmungsgemäß zu nutzen und es in dem technischen Zustand zu erhalten, in dem es ihm übergeben wurde, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Einzelmietvertrag und dem bulgarischen Recht. Bei Verstößen haftet der Mieter für die jeweils vorgesehene Gebühr und/oder Vertragsstrafe gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Einzelmietvertrag. Ist eine solche Vertragsstrafe nicht vereinbart oder reicht sie nicht zur Deckung des vollen Schadens aus, haftet der Mieter für die entsprechende/volle Entschädigung.
68. DRENT behält sich das Recht vor, das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Einzelmietvertrag oder das bulgarische Recht bzw. das Recht des Landes, in dem das Fahrzeug genutzt wird, verwendet wird oder der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In solchen Fällen ist DRENT nicht verpflichtet, für den verbleibenden Mietzeitraum Beträge zu erstatten.
69. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Schäden, die entstehen durch: (a) die Verwendung von Kraftstoff, Öl oder anderen Verbrauchsmaterialien minderer Qualität oder deren unsachgemäße Befüllung durch den Mieter; (b) das Betanken mit für das jeweilige Fahrzeug ungeeignetem Kraftstoff; (c) das Unterlassen des Nachfüllens von Wasser/Frostschutzmittel. Führt ein solcher Schaden zu einem Motorschaden, für den der Mieter verantwortlich ist, und kann der Motor nicht ersetzt werden oder übersteigen die Kosten den Versicherungswert des Fahrzeugs, haftet der Mieter in Höhe des Versicherungswerts.
70. Bei Verlust eines Zugangstickets und/oder einer Zugangskarte zu öffentlichen Flughafenparkplätzen zahlt der Mieter eine Vertragsstrafe von 50,00 EUR.
71. Alle Bußgelder, Strafzettel, Gebühren, sonstigen Strafen und Kosten, die DRENT aufgrund von Gesetzesverstößen des Mieters bei der Nutzung des Mietfahrzeugs erhält, werden vom Mieter zurückgefordert oder auf dessen Namen ausgestellt. Für jeden einzelnen Verstoß wird eine Verwaltungsgebühr von 55 EUR erhoben, unabhängig vom Wert. Die Beträge werden der Kredit-/Debitkarte des Mieters belastet und DRENT muss den Mieter schriftlich informieren oder die Beträge sind innerhalb von drei Tagen nach Benachrichtigung fällig.
72. Wird das Fahrzeug infolge von (Nicht-)Handlungen des Mieters unbenutzbar, schuldet der Mieter die Miete laut Einzelmietvertrag für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann.
73. Rauchen, der Konsum von Alkohol und/oder Drogen, Rauschmitteln oder anderen verbotenen Substanzen sowie das Fahren während oder nach deren Konsum im Mietfahrzeug sind strengstens untersagt! Bei festgestelltem Verstoß haftet der Mieter in Höhe der Kaution.
74. Der Transport illegaler ausländischer Staatsbürger sowie von Haustieren im Mietfahrzeug ist strengstens untersagt. Bei festgestelltem Verstoß schuldet der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe der Kaution.
75. DRENT stellt das Fahrzeug gewaschen zur Verfügung; bei einer Mietdauer unter 48 Stunden ist es im gleichen Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe eines stark verschmutzten Fahrzeugs (Innenraum, Sand, Schlamm etc.) zahlt der Mieter eine Gebühr von 100,00 EUR.
76. Die Nutzung des Mietfahrzeugs für Wettbewerbe, Training, das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger, den Transport von Gütern sowie das Fahren auf Straßen außerhalb des nationalen Straßennetzes oder auf Straßen ohne feste Oberfläche ist unabhängig vom Zweck verboten. Bei Verstoß haftet der Mieter in Höhe der Kaution.
77. Bei jedem Vorfall, Unfall, Schaden am Fahrzeug, behördlicher Beschlagnahme, Stilllegung oder Abmeldung, Diebstahl oder jedem Ereignis, das die Nutzung des Fahrzeugs einschränkt oder unmöglich macht, unabhängig von Art oder Verschulden, muss der Mieter DRENT unverzüglich benachrichtigen und am Ort verbleiben, bis die Behörden eintreffen und einen Bericht oder ein anderes Dokument ausstellen. Der Mieter muss alle Fakten, Umstände und Daten (z. B. Zeugennamen) melden und vollständig mit der Polizei (Verkehrspolizei) kooperieren, um ein entsprechendes Dokument zu erhalten. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -minderung zu ergreifen. Auf eigene Kosten und eigenes Risiko beschafft der Mieter alle weiteren von DRENT geforderten Dokumente und reicht sie innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis ein; spätestens am 3. Tag nach dem Ereignis stellt er das Fahrzeug für eine Besichtigung und Fotos durch DRENT am angegebenen Ort zur Verfügung. Der Mieter unterstützt DRENT bei der Aufklärung des Vorfalls und der Feststellung des Schadens, u. a. durch Beantwortung von Anfragen, Bereitstellung von Informationen und Dokumenten sowie angemessene Unterstützung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Falsch ausgefüllte oder verspätet eingereichte Dokumente gelten als nicht erbracht.
78. Ist der Vorfall/Verstoß vom Mieter verschuldet und kann das Fahrzeug infolgedessen nicht für DRENTS Geschäftszwecke genutzt werden, haftet der Mieter für eine Vertragsstrafe in Höhe der Miete für den gesamten Zeitraum der Nichtnutzbarkeit sowie für alle zusätzlichen Kosten, die durch den Vorfall, Unfall oder Verstoß entstehen.
79. Der Mieter darf Reparaturen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DRENT durchführen.
80. Bei einer Reifenpanne muss der Mieter den Reifen auf eigene Kosten reparieren oder ein Set aus zwei neuen Reifen auf eigene Kosten erwerben.
81. Der Mieter ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer den Öl- und Kühlmittelstand zu überwachen und bei Bedarf die entsprechenden Verbrauchsmaterialien zu kaufen und nachzufüllen.
82. Beim Verlassen des Fahrzeugs sind Licht, Scheinwerfer und Radio auszuschalten und die Fahrzeugdokumente dürfen nicht im Fahrzeug verbleiben.
83. Wird das Mietfahrzeug zerstört oder gestohlen und kommt der Mieter einer seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht nach und/oder verliert er die Fahrzeugschlüssel und/oder ein Dokument, das für einen Versicherungsanspruch erforderlich ist, und verweigert der Versicherer deshalb die Zahlung, haftet der Mieter in Höhe des Versicherungswerts des Fahrzeugs. Gleiches gilt, wenn Schlüssel und/oder Dokumente unbeaufsichtigt gelassen werden, unabhängig davon, ob sie sich im oder außerhalb des Fahrzeugs befanden.
84. Bei neuen Schäden (außer Diebstahl/Totalschaden) kann der Mieter nur dann für eine begrenzte Haftung (bis zu einer bestimmten Summe – Selbstbeteiligung) herangezogen werden, wenn dies auf der jeweiligen Mietwagenplattform vereinbart wurde oder DRENT einer solchen Haftungsbegrenzung zugestimmt hat.
85. Der Mieter und der Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Einzelmietvertrag, für alle Schäden und für alle zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten (Gerichtsgebühren, Porto, Gutachterkosten, Anwaltsgebühren usw.), die DRENT zur Einziehung der fälligen Beträge entstehen.
83. Im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Erbringung der von DRENT angebotenen Dienstleistungen sowie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Einzelmietvertrags verarbeitet DRENT bestimmte Kategorien personenbezogener Daten des Mieters sowie gegebenenfalls von Dritten, die vom Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Einzelmietvertrags benannt wurden. Diese Kategorien personenbezogener Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von DRENT, die online verfügbar ist, ausführlich aufgeführt.
84. DRENT verarbeitet als Verantwortlicher die entsprechenden personenbezogenen Daten zu den Zwecken, auf den Rechtsgrundlagen und innerhalb der in der vorstehenden Datenschutzrichtlinie genannten Fristen. Diese Datenschutzrichtlinie enthält auch Informationen über die Rechte, die der Mieter bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch DRENT hat.
85. Der Mieter hat das Recht, jederzeit von DRENT eine Papierkopie der oben genannten Datenschutzrichtlinie anzufordern und zu erhalten. Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigt der Mieter, dass er/sie mit dem Inhalt dieser Richtlinie vertraut ist.
86. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für den Mieter verbindlich, sobald die Online-Buchung abgeschlossen ist, bei der der Mieter das Akzeptanzfeld angekreuzt hat, sowie bei Annahme bei einer Buchung im DRENT-Büro. Die Annahme im letztgenannten Fall wird durch die Unterschrift des Mieters nachgewiesen.
87. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Mietvertrag, Ergänzungen und Änderungen dazu sowie alle anderen Dokumente, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag ergeben, auf eine der folgenden Arten unterzeichnet werden können:
87.1. Durch handschriftliche Unterschrift auf Papier.
87.2. Durch eine einfache elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 und 11 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG, in Form von Daten in elektronischer Form (Unterschrift mit einem Stift auf einem Tablet oder einem ähnlichen elektronischen Gerät), die der Inhaber der elektronischen Signatur zum Signieren verwendet, hinzugefügt oder logisch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Mietvertrag, Änderungen und Ergänzungen dazu sowie allen anderen Dokumenten, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag ergeben, verbunden, sofern diese in elektronischer Form vorliegen.
87.3. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Rechtswirkung der in Artikel 87.2 genannten einfachen und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen der Parteien derjenigen ihrer handschriftlichen Unterschriften gemäß Artikel 13 Abs. 4 des Gesetzes über elektronische Dokumente und elektronische Zertifizierungsdienste und Artikel 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 entspricht.
Darüber hinaus erkennen die Parteien ausdrücklich an und stimmen zu, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Mietvertrag, die Änderungen und Ergänzungen dazu sowie alle anderen Dokumente, die das Verhältnis zwischen den Parteien regeln und mit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet wurden, als schriftlich gelten und Originaldokumente darstellen.
Die Parteien verpflichten sich, die Zulässigkeit, Durchsetzbarkeit oder Beweiskraft der so unterzeichneten Dokumente nicht allein aufgrund ihrer elektronischen Form oder elektronischen Signatur anzufechten.
87.4. Der Mietvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung dar, die das Verhältnis zwischen DRENT und dem Mieter im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs regelt.
87.5. Der Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Republik Bulgarien.
87.6. Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit und Erfüllung des Mietvertrags werden einvernehmlich beigelegt, andernfalls durch das zuständige Gericht. Im Streitfall gilt der bulgarische Text des Mietvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dokumente, die per elektronischer oder sonstiger Kommunikation, einschließlich Internet, empfangen werden, sind als schriftliche Beweismittel zulässig.
88. DRENT behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern und zu ergänzen. Die neuen Bedingungen und das Datum ihres Inkrafttretens werden auf der DRENT-Website veröffentlicht. DRENT informiert den Mieter über die Veröffentlichung geänderter Bedingungen per E-Mail oder SMS.
89. Die Korrespondenz zwischen DRENT und dem Mieter erfolgt schriftlich an die in diesen Bedingungen und im Einzelmietvertrag angegebenen Adressen und auf die dort genannten Arten. Die Schriftform gilt auch als eingehalten, wenn die Mitteilung per Fax oder E-Mail erfolgt. Geht die betreffende Nachricht und/oder Mitteilung nach 17:00 Uhr bulgarischer Zeit ein, gilt sie als am nächsten Werktag zugegangen. Ändert eine Partei eine Adresse oder einen Kommunikationsweg, hat sie die andere Partei unverzüglich zu informieren. Unterlässt sie dies, gilt die Mitteilung als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie an eine der in diesen Bedingungen und im Einzelmietvertrag angegebenen Adressen oder auf die dort genannten Arten gesendet wurde.
90. Für alle nicht geregelten Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Erfüllung, Nichterfüllung oder Auslegung des Einzelmietvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Republik Bulgarien.
91. Streitigkeiten werden dem zuständigen bulgarischen Gericht nach den Regeln der Zivilprozessordnung zur Entscheidung vorgelegt.